Rechtliches
Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
Die Grundlage für eine faire und transparente Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Alpha Facility GmbH.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen zwischen der Alpha Facility GmbH (nachfolgend „Alpha“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) und werden Bestandteil jedes Reinigungsvertrags.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Alpha ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebote und Preise
- Angebote von Alpha sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Ändern sich die tariflichen Löhne im Gebäudereiniger-Handwerk oder die gesetzlichen Lohnnebenkosten, ist Alpha berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden vorab schriftlich mitgeteilt.
§ 3 Flächenaufmaß
- Die Ermittlung der Reinigungsflächen erfolgt nach den Richtlinien des Gebäudereiniger-Handwerks.
- Beanstandungen des Aufmaßes kann der Kunde innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss geltend machen. Danach werden Abweichungen ab dem Monat der Beanstandung berücksichtigt.
§ 4 Art und Umfang der Leistung
- Alpha erbringt die Leistungen fachgerecht gemäß dem vereinbarten Leistungsverzeichnis, stellt das erforderliche Personal, die Reinigungsmittel und Geräte und überwacht die Ausführung durch eine Objektleitung.
- Der Kunde stellt Wasser und Strom unentgeltlich zur Verfügung sowie einen verschließbaren Raum zur Aufbewahrung von Geräten und Material.
§ 5 Zusatzleistungen
- Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, z. B. Reinigungen nach Bau-, Maler- oder Renovierungsarbeiten, werden gesondert vereinbart und vergütet.
- Kommt keine Einigung über die Vergütung zustande, kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzugezogen werden. Die Kosten tragen beide Parteien je zur Hälfte.
§ 6 Reinigungstermine
- Feste Ausführungstermine bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Gerät Alpha mit einem fest vereinbarten Termin in Verzug, hat der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen.
§ 7 Höhere Gewalt
- Bei unvorhersehbaren, von Alpha nicht zu vertretenden Ereignissen (z. B. Streik, Unwetter, Überschwemmung, Pandemie oder behördliche Anordnungen) ruht die Leistungspflicht für die Dauer der Störung.
§ 8 Zahlung
- Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag Alpha endgültig zur Verfügung steht.
- Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, kann Alpha Vorkasse oder eine Sicherheitsleistung verlangen und, wenn diese nicht erbracht wird, vom Vertrag zurücktreten.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Haftung
- Alpha haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Alpha nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Alpha unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 10 Mängelanzeige
- Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen, damit Alpha die Möglichkeit zur Prüfung und Nachbesserung hat.
- Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
§ 11 Mängelrechte
- Bei berechtigten Mängeln ist Alpha zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet.
- Schlägt die Nacherfüllung bei derselben Leistung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche nach § 9 bleiben unberührt.
§ 12 Verjährung
- Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Leistungserbringung, soweit gesetzlich nicht zwingend längere Fristen gelten. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 9 Abs. 1.
§ 13 Abwerbeverbot
- Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine Mitarbeitenden von Alpha, die in seinem Objekt eingesetzt waren, abzuwerben oder direkt bzw. über Dritte zu beschäftigen.
§ 14 Außerordentliche Kündigung
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund liegt für Alpha insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsbeträgen in Zahlungsverzug ist oder trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
- Für den Kunden liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn Alpha trotz Abmahnung wiederholt nicht fachgerecht reinigt oder vereinbarte Termine nicht einhält.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist der Sitz von Alpha. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Alpha (Ascheberg).
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: November 2026 · Alpha Facility GmbH, Sandstraße 15, 59387 Ascheberg